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KfW-Heizungsförderung beantragen — Anleitung 2026
Wärmepumpe, Pelletkessel, Solarthermie oder Fernwärmeanschluss: Die KfW zahlt bis zu 70 % Zuschuss. Der Antrag ist machbar — aber die Reihenfolge entscheidet, und ein zu früh unterschriebener Auftrag kostet die gesamte Förderung.
Was die KfW fördert
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen — Luft, Erdreich, Wasser oder Abwasser als Quelle.
- Biomasseheizungen ab 5 kW, etwa Pellet- oder Hackschnitzelkessel.
- Solarthermische Anlagen für Heizung und Warmwasser.
- Anschluss an ein Wärmenetz oder Gebäudenetz.
- Brennstoffzellen- und wasserstofffähige Heizungen.
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien.
Dämmung und Fenster laufen woanders
Für Gebäudehülle, Fenster, Lüftung und Heizungsoptimierung ist nicht die KfW zuständig, sondern das BAFA — und dort brauchen Sie keine BzA, sondern eine Technische Projektbeschreibung. Die gibt es auf tpb-direkt.de.
Wie viel Geld es gibt
Der Zuschuss setzt sich aus Grundförderung und Boni zusammen. Die Boni gelten nur für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.
Worauf die Prozente gerechnet werden
| Wohneinheiten | förderfähige Höchstkosten |
|---|---|
| Erste Wohneinheit | 28.000 € |
| Wohneinheit 2 bis 6, je | 15.000 € |
| Ab der 7. Wohneinheit, je | 8.000 € |
Ein Beispiel. Einfamilienhaus, selbst bewohnt, alte Gasheizung raus, Wärmepumpe rein, Rechnung 34.000 €. Anerkannt werden 28.000 €. Bei 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus sind das 46 % — 12.880 € Zuschuss. Kommt der Einkommensbonus dazu, wird daraus mehr, gedeckelt bei 70 beziehungsweise 80 %.
Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist das KfW-Merkblatt 458 zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Für Nichtwohngebäude gilt der Zuschuss 522 mit 30 % ohne Boni.
In sechs Schritten zum Zuschuss
- Angebot mit Förderbedingung einholen. Der Vertrag mit dem Heizungsbauer muss unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage stehen. Sonst gilt die Unterschrift als Vorhabenbeginn und die Förderung ist weg.
- Prüfen, ob die Anlage gelistet ist. Gefördert wird nur, was in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen des BAFA steht. Hersteller und Typ stehen im Angebot.
- Bestätigung zum Antrag erstellen lassen. Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen legt die BzA an; daraus entsteht die BzA-ID. Sie ist sechs Monate gültig. Bei uns kostet das 120 € je Anlage.
- Antrag im Portal „Meine KfW" stellen. Mit der BzA-ID, vor Vorhabenbeginn. Den Einkommensbonus weisen Sie selbst über die Einkommensteuerbescheide nach — das kann kein Aussteller für Sie übernehmen.
- Zusage abwarten, dann einbauen. Ab der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.
- Nachweis einreichen. Für die Auszahlung braucht die KfW die Bestätigung nach Durchführung (BnD), dazu Fachunternehmererklärung, berechneten hydraulischen Abgleich und das ausgefüllte VdZ-Formular. Frist: sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens.
Die drei häufigsten Fehler
1. Zu früh unterschrieben
Der teuerste Fehler überhaupt. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Angebote einholen und planen dürfen Sie jederzeit — unterschreiben erst mit Förderbedingung oder nach der Zusage.
2. Anlage nicht auf der BAFA-Liste
Nicht jede Wärmepumpe ist förderfähig. Steht das Modell nicht in der Liste, hilft auch die beste BzA nichts. Prüfen Sie das, bevor Sie den Auftrag erteilen.
3. Hydraulischer Abgleich und VdZ-Formular fehlen
Beim Nachweis scheitern die meisten daran. Fordern Sie Fachunternehmererklärung, berechneten Abgleich und VdZ-Formular schon bei der Auftragserteilung ein — nachträglich wird es mühsam. Wir liefern das über Partnerunternehmen mit.
Sie brauchen die BzA-ID?
Formular ausfüllen, wir prüfen Anlage und Boni und schicken die BzA-ID mit Anleitung — 120 € Festpreis für jede Anlage.