0209 38098370 info@bza-direkt.de BnD anfragen

Startseite / Bestätigung nach Durchführung

Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen

Die neue Heizung läuft, die Zusage der KfW liegt vor — jetzt fehlt für die Auszahlung noch der Nachweis der Vorhabendurchführung in „Meine KfW". Und der geht nur mit einer Bestätigung nach Durchführung. Die erstellen wir für Sie.

  • Von eingetragenen Experten
  • Auch ohne BzA von uns
  • Festpreis nach Anfrage
  • Unterlagen prüfen wir mit

Was ist die Bestätigung nach Durchführung?

Die BnD ist das Gegenstück zur Bestätigung zum Antrag: Die BzA steht am Anfang und beschreibt, was geplant ist. Die BnD steht am Ende und bestätigt, dass die Anlage so eingebaut wurde, wie gefördert — mit den tatsächlichen Kosten und der produktgemäßen Umsetzung.

Ausstellen darf sie eine Expertin oder ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste oder das ausführende Fachunternehmen. Die BnD laden Sie zusammen mit den Rechnungen im Kundenportal „Meine KfW" hoch. Erst danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.

Zwei Fristen, an denen es scheitern kann

Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab der Zusage vollständig abgeschlossen sein. Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens — maßgeblich ist das Datum der letzten Rechnung — in „Meine KfW" eingereicht werden, spätestens aber sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Wer die Frist reißt, verliert den Anspruch auf die Auszahlung. Ihre Daten dazu stehen in der Zusage der KfW.

So läuft es ab

Kein Ortstermin, alles schriftlich und digital.

  1. 1

    Anfrage schicken

    Formular unten ausfüllen, Unterlagen anhängen, absenden. Was Sie gerade nicht zur Hand haben, reichen Sie per E-Mail nach.

  2. 2

    Wir melden uns

    Wir sehen uns Ihre Unterlagen an, sagen Ihnen, ob etwas fehlt, und nennen Ihnen einen Festpreis für den BnD. Erst wenn Sie zustimmen, wird daraus ein Auftrag.

  3. 3

    BnD-ID erhalten

    Sie bekommen die Bestätigung nach Durchführung und eine Anleitung, wie Sie die Nachweise in „Meine KfW" hochladen. Danach zahlt die KfW aus.

Was wir dafür brauchen

Je vollständiger die Anfrage, desto schneller kommt die Rückmeldung. Alles, was fehlt, können Sie nachreichen.

  • Zusage der KfW oder wenigstens die Zusagenummer — daraus ergibt sich, was bewilligt wurde und wann der Durchführungszeitraum endet.
  • Rechnungen des Fachunternehmens, umsatzsteuerkonform und nach Positionen aufgeschlüsselt, inklusive Umfeldmaßnahmen und Entsorgung.
  • Angaben zur eingebauten Anlage: Hersteller, Typ, Nennleistung, Kältemittel — am einfachsten über das Datenblatt.
  • Nachweis der Inbetriebnahme.
  • Die Fachunternehmererklärung Ihres Heizungsbetriebs — darin bestätigt der Betrieb schriftlich, dass die Anlage so eingebaut wurde, wie es die Förderrichtlinie verlangt.
  • Den berechneten hydraulischen Abgleich — raumweise gerechnet, nicht geschätzt.
  • Das ausgefüllte VdZ-Formular „Bestätigung des Fachunternehmens" zum hydraulischen Abgleich.
  • Die BzA-ID des ursprünglichen Antrags, falls Sie sie noch haben.

Diese drei Papiere entscheiden über die Auszahlung

Fachunternehmererklärung, berechneter hydraulischer Abgleich und VdZ-Formular sind keine Formsache — ohne sie zahlt die KfW nicht aus. Fordern Sie sie am besten schon bei der Auftragserteilung beim Heizungsbauer ein. Nachträglich wird es mühsam, und manche Betriebe berechnen den Abgleich dann noch einmal separat.

Ihr Heizungsbauer liefert das nicht? Dann kommen Sie damit auf uns zu. Heizlastberechnung, hydraulischen Abgleich und das ausgefüllte VdZ-Formular bekommen Sie über unsere Partnerunternehmen — schnell und unkompliziert, ohne dass Sie sich selbst einen Betrieb suchen müssen. Kreuzen Sie es einfach unten im Formular an, dann nennen wir Ihnen den Preis zusammen mit dem für den BnD.

Haben Sie die BzA damals bei uns beauftragt, liegt uns das meiste schon vor — dann genügen Rechnungen und die Angaben zur Ausführung.

Was kostet der BnD?

Preis
Auf Anfrage
Festpreis, bevor wir anfangen.
Keine Abrechnung nach Stunden.
  • Anders als bei der BzA hängt der Aufwand hier stark vom Einzelfall ab — von der Zahl der Maßnahmen, dem Zustand der Unterlagen und davon, ob die Ausführung von der Planung abweicht.
  • Deshalb nennen wir keinen Listenpreis, sondern sehen uns Ihren Fall an und machen Ihnen ein festes Angebot.
  • Die Anfrage ist unverbindlich und kostet nichts. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie unserem Angebot zustimmen.

Der BnD ist nicht Teil der BzA-Beauftragung

Die 120 € auf der Startseite decken die Bestätigung zum Antrag und die BzA-ID ab, also den Weg zur Zusage. Der Nachweis nach dem Einbau ist eine eigene Leistung zu einem späteren Zeitpunkt — und eine eigene Rechnung.

BnD anfragen

Unverbindlich · wir melden uns
Worum geht es?
Brauchen Sie noch etwas davon?Über unsere Partnerunternehmen liefern wir das mit — Mehrfachauswahl möglich. Den Preis nennen wir zusammen mit dem für den BnD.
Unterlagen anhängenZusage der KfW, Rechnungen, Datenblatt, Inbetriebnahmeprotokoll. PDF, JPG oder PNG · mehrere Dateien möglich, zusammen bis 10 MB. Was fehlt, können Sie später per E-Mail nachreichen.

    Unverbindlich: Mit dieser Anfrage beauftragen Sie noch nichts. Wir sehen uns Ihren Fall an und melden uns mit einer Rückmeldung und einem Festpreis. Erst wenn Sie zustimmen, entsteht ein Auftrag.

    Lieber direkt schreiben? info@bza-direkt.de oder 0209 38098370.

    Häufig gestellte Fragen zur BnD

    Brauche ich die BnD zwingend?
    Für die Auszahlung ja. Ohne Bestätigung nach Durchführung lässt sich der Nachweis in „Meine KfW" nicht vollständig einreichen — und ohne Nachweis zahlt die KfW den Zuschuss nicht aus.
    Können Sie die BnD machen, obwohl die BzA von jemand anderem kam?
    Ja. Die Bestätigung nach Durchführung ist eine eigene Leistung und nicht an denjenigen gebunden, der die Bestätigung zum Antrag erstellt hat. Wir brauchen dann nur etwas mehr Unterlagen von Ihnen, weil uns die Vorgeschichte fehlt.
    Bis wann muss der Nachweis eingereicht sein?
    Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab der Zusage abgeschlossen sein. Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens — Datum der letzten Rechnung — in „Meine KfW" eingereicht werden, spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Danach entfällt der Anspruch auf die Auszahlung.
    Wer darf die BnD ausstellen?
    Eine Expertin oder ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes oder das ausführende Fachunternehmen. Fragen Sie ruhig zuerst Ihren Heizungsbauer — wenn es dort dauert oder er es nicht anbietet, machen wir es.
    Was kostet die BnD?
    Das hängt vom Umfang ab — Zahl der Anlagen, Zustand der Unterlagen, Abweichungen zwischen Planung und Ausführung. Schicken Sie uns die Anfrage, wir nennen Ihnen einen Festpreis, bevor wir anfangen. Die Anfrage selbst ist kostenlos und unverbindlich.
    Wir haben gedämmt statt die Heizung getauscht — brauchen wir auch eine BnD?
    Nein. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle über das BAFA heißt das Gegenstück Technischer Projektnachweis (TPN) und läuft über das BAFA-Portal. Den gibt es bei uns auf tpb-direkt.de.

    Noch am Anfang statt am Ende?

    Wenn die Maßnahme noch nicht beantragt ist, brauchen Sie zuerst die Bestätigung zum Antrag — die gibt es bei uns zum Festpreis von 120 €.

    Zur BzA für 120 €
    Anrufen BnD anfragen