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Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen
Die neue Heizung läuft, die Zusage der KfW liegt vor — jetzt fehlt für die Auszahlung noch der Nachweis der Vorhabendurchführung in „Meine KfW". Und der geht nur mit einer Bestätigung nach Durchführung. Die erstellen wir für Sie.
- Von eingetragenen Experten
- Auch ohne BzA von uns
- Festpreis nach Anfrage
- Unterlagen prüfen wir mit
Was ist die Bestätigung nach Durchführung?
Die BnD ist das Gegenstück zur Bestätigung zum Antrag: Die BzA steht am Anfang und beschreibt, was geplant ist. Die BnD steht am Ende und bestätigt, dass die Anlage so eingebaut wurde, wie gefördert — mit den tatsächlichen Kosten und der produktgemäßen Umsetzung.
Ausstellen darf sie eine Expertin oder ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste oder das ausführende Fachunternehmen. Die BnD laden Sie zusammen mit den Rechnungen im Kundenportal „Meine KfW" hoch. Erst danach zahlt die KfW den Zuschuss aus.
Zwei Fristen, an denen es scheitern kann
Das Vorhaben muss innerhalb von 36 Monaten ab der Zusage vollständig abgeschlossen sein. Die Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Vorhabens — maßgeblich ist das Datum der letzten Rechnung — in „Meine KfW" eingereicht werden, spätestens aber sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Wer die Frist reißt, verliert den Anspruch auf die Auszahlung. Ihre Daten dazu stehen in der Zusage der KfW.
So läuft es ab
Kein Ortstermin, alles schriftlich und digital.
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1
Anfrage schicken
Formular unten ausfüllen, Unterlagen anhängen, absenden. Was Sie gerade nicht zur Hand haben, reichen Sie per E-Mail nach.
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2
Wir melden uns
Wir sehen uns Ihre Unterlagen an, sagen Ihnen, ob etwas fehlt, und nennen Ihnen einen Festpreis für den BnD. Erst wenn Sie zustimmen, wird daraus ein Auftrag.
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3
BnD-ID erhalten
Sie bekommen die Bestätigung nach Durchführung und eine Anleitung, wie Sie die Nachweise in „Meine KfW" hochladen. Danach zahlt die KfW aus.
Was wir dafür brauchen
Je vollständiger die Anfrage, desto schneller kommt die Rückmeldung. Alles, was fehlt, können Sie nachreichen.
- Zusage der KfW oder wenigstens die Zusagenummer — daraus ergibt sich, was bewilligt wurde und wann der Durchführungszeitraum endet.
- Rechnungen des Fachunternehmens, umsatzsteuerkonform und nach Positionen aufgeschlüsselt, inklusive Umfeldmaßnahmen und Entsorgung.
- Angaben zur eingebauten Anlage: Hersteller, Typ, Nennleistung, Kältemittel — am einfachsten über das Datenblatt.
- Nachweis der Inbetriebnahme.
- Die Fachunternehmererklärung Ihres Heizungsbetriebs — darin bestätigt der Betrieb schriftlich, dass die Anlage so eingebaut wurde, wie es die Förderrichtlinie verlangt.
- Den berechneten hydraulischen Abgleich — raumweise gerechnet, nicht geschätzt.
- Das ausgefüllte VdZ-Formular „Bestätigung des Fachunternehmens" zum hydraulischen Abgleich.
- Die BzA-ID des ursprünglichen Antrags, falls Sie sie noch haben.
Diese drei Papiere entscheiden über die Auszahlung
Fachunternehmererklärung, berechneter hydraulischer Abgleich und VdZ-Formular sind keine Formsache — ohne sie zahlt die KfW nicht aus. Fordern Sie sie am besten schon bei der Auftragserteilung beim Heizungsbauer ein. Nachträglich wird es mühsam, und manche Betriebe berechnen den Abgleich dann noch einmal separat.
Ihr Heizungsbauer liefert das nicht? Dann kommen Sie damit auf uns zu. Heizlastberechnung, hydraulischen Abgleich und das ausgefüllte VdZ-Formular bekommen Sie über unsere Partnerunternehmen — schnell und unkompliziert, ohne dass Sie sich selbst einen Betrieb suchen müssen. Kreuzen Sie es einfach unten im Formular an, dann nennen wir Ihnen den Preis zusammen mit dem für den BnD.
Haben Sie die BzA damals bei uns beauftragt, liegt uns das meiste schon vor — dann genügen Rechnungen und die Angaben zur Ausführung.
Was kostet der BnD?
Keine Abrechnung nach Stunden.
- Anders als bei der BzA hängt der Aufwand hier stark vom Einzelfall ab — von der Zahl der Maßnahmen, dem Zustand der Unterlagen und davon, ob die Ausführung von der Planung abweicht.
- Deshalb nennen wir keinen Listenpreis, sondern sehen uns Ihren Fall an und machen Ihnen ein festes Angebot.
- Die Anfrage ist unverbindlich und kostet nichts. Ein Auftrag entsteht erst, wenn Sie unserem Angebot zustimmen.
Der BnD ist nicht Teil der BzA-Beauftragung
Die 120 € auf der Startseite decken die Bestätigung zum Antrag und die BzA-ID ab, also den Weg zur Zusage. Der Nachweis nach dem Einbau ist eine eigene Leistung zu einem späteren Zeitpunkt — und eine eigene Rechnung.
Häufig gestellte Fragen zur BnD
Brauche ich die BnD zwingend?
Können Sie die BnD machen, obwohl die BzA von jemand anderem kam?
Bis wann muss der Nachweis eingereicht sein?
Wer darf die BnD ausstellen?
Was kostet die BnD?
Wir haben gedämmt statt die Heizung getauscht — brauchen wir auch eine BnD?
Noch am Anfang statt am Ende?
Wenn die Maßnahme noch nicht beantragt ist, brauchen Sie zuerst die Bestätigung zum Antrag — die gibt es bei uns zum Festpreis von 120 €.