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Gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD) erstellen lassen

Die Anlage läuft, die Rechnungen liegen vor — jetzt fehlt noch der Nachweis. Für Nichtwohngebäude heißt er gBnD. Ohne die gBnD-ID können Sie den Verwendungsnachweis nicht einreichen, und ohne Nachweis zahlt die KfW den Zuschuss nicht aus.

  • Für Zuschuss 522 und 422
  • Auch wenn die gBzA von woanders kam
  • Preis nach Aufwand, vorher genannt
  • Digital, kein Ortstermin

Was ist die gBnD?

Mit der gBzA haben Sie der KfW gesagt, was Sie vorhaben. Mit der gewerblichen Bestätigung nach Durchführung sagen Sie, was tatsächlich eingebaut wurde. Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen bestätigt darin, dass die ausgeführte Anlage die technischen Anforderungen erfüllt, und beziffert die tatsächlichen förderfähigen Kosten. Daraus entsteht die gBnD-ID — eine fünfzehnstellige Nummer, die Sie im KfW-Portal beim Verwendungsnachweis angeben.

Ohne gBnD kein Geld

Die Zusage der KfW ist noch keine Auszahlung. Erst der Verwendungsnachweis löst die Überweisung aus, und den nimmt das Portal ohne gültige gBnD-ID nicht an. Wer die Frist verstreichen lässt, verliert den Anspruch auf den kompletten Zuschuss — auch wenn die Anlage längst läuft.

Für welche Programme

Die gBnD ist der Nachweis für alle gewerblichen KfW-Produkte, bei denen vorher eine gBzA nötig war. Für die Heizungsförderung sind das:

  • Zuschuss 522 — Heizungsförderung für Unternehmen, Nichtwohngebäude.
  • Zuschuss 422 — Heizungsförderung für Kommunen, Wohn- und Nichtwohngebäude.

Darüber hinaus verlangt die KfW eine gBnD auch bei den Programmen für energieeffiziente Nichtwohngebäude (263, 264, 464), beim klimafreundlichen Neubau von Nichtwohngebäuden (299, 499) und bei einigen weiteren gewerblichen Produkten. Wenn Sie unsicher sind, welches Ihres ist: schicken Sie uns die Zusage, wir sagen es Ihnen.

Was wir dafür brauchen

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller geht es. Diese Angaben braucht die gBnD:

  • Die gBzA-ID des Vorhabens — sie ist Pflichtfeld, die gBnD baut darauf auf.
  • Die Zusage der KfW mit Zusagenummer und Bewilligungszeitraum.
  • Schlussrechnungen für Kauf und Einbau der Anlage — keine Teil- oder Abschlagsrechnungen.
  • Datenblatt der eingebauten Anlage, Typ und Leistung wie tatsächlich verbaut.
  • Inbetriebnahmeprotokoll oder Datum der Inbetriebnahme.
  • Abweichungen gegenüber der Planung, falls es welche gab — anderer Hersteller, andere Leistung, zusätzliche Umfeldmaßnahmen.
  • Die Fachunternehmererklärung Ihres Heizungsbetriebs — darin bestätigt der Betrieb schriftlich, dass die Anlage nach den Vorgaben der Förderrichtlinie eingebaut wurde.
  • Den berechneten hydraulischen Abgleich und das ausgefüllte VdZ-Formular „Bestätigung des Fachunternehmens" — beides ist förderrelevant, ohne sie zahlt die KfW nicht aus.

Ihr Heizungsbauer liefert das nicht? Dann kommen Sie damit auf uns zu. Heizlastberechnung, hydraulischen Abgleich und das ausgefüllte VdZ-Formular bekommen Sie über unsere Partnerunternehmen — schnell und unkompliziert. Schreiben Sie es einfach unten ins Formular, dann nennen wir Ihnen den Preis zusammen mit dem für die gBnD.

Was die KfW zusätzlich von Ihnen selbst will

Neben der gBnD-ID verlangt das Portal beim Nachweis noch Ihre Wirtschafts-Identifikationsnummer oder Steuernummer, einen Nachweis der Vertretungsberechtigung — Registerauszug oder Gesellschaftsvertrag —, bei gemeinsamer Vertretung ein Vollmachtsformular, und ab 15.000 € Zuschuss eine Bestätigung, dass das angegebene Konto dem Unternehmen gehört. Das reichen Sie selbst ein; wir liefern die gBnD.

Worauf es bei den Rechnungen ankommt

Hier scheitern die meisten Nachweise. Auf jeder Schlussrechnung müssen stehen:

  • Der Name des Zuschussempfängers genau wie in der Zusage — nicht die Kurzform, nicht der Handelsname.
  • Die Adresse des Investitionsobjekts, also des Gebäudes, nicht die Rechnungsanschrift der Firma.
  • Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und Betrag.

Eingereicht wird als PDF, höchstens 10 MB je Datei und 20 MB insgesamt. Mehrseitige Belege gehören in eine Datei. Handschriftliche Ergänzungen auf den Rechnungen akzeptiert die KfW nicht — falls etwas fehlt, lassen Sie die Rechnung vom Handwerksbetrieb korrigieren, bevor Sie sie uns schicken.

So läuft es ab

  1. 1

    Anfrage schicken

    Formular unten ausfüllen, Zusage und Rechnungen anhängen. Was noch fehlt, können Sie per E-Mail nachreichen.

  2. 2

    Prüfung und Festpreis

    Wir sehen uns Ihren Fall an und melden uns mit einem Festpreis. Der hängt vom Aufwand ab — mehrere Anlagen oder lückenhafte Unterlagen machen mehr Arbeit. Erst wenn Sie zustimmen, entsteht ein Auftrag.

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    gBnD-ID erhalten

    Nach Zahlungseingang bekommen Sie die gBnD-ID samt Anleitung, wie Sie den Verwendungsnachweis im KfW-Portal einreichen.

Was die gBnD kostet

Anders als bei der gBzA gibt es hier keinen festen Preis. Der Aufwand schwankt zu stark: Bei einer einzelnen Wärmepumpe mit sauberen Rechnungen ist es schnell erledigt, bei mehreren Anlagen in einem großen Gebäude oder bei Abweichungen gegenüber der Planung deutlich mehr Arbeit. Sie bekommen den Preis vor dem Auftrag genannt — keine Abrechnung nach Stunden, keine Überraschung.

Der Festpreis von 150 € gilt für die gewerbliche Bestätigung zum Antrag, also für den Weg zur Zusage. Der Nachweis nach dem Einbau ist eine eigene Leistung zu einem späteren Zeitpunkt — und eine eigene Rechnung.

gBnD anfragen

Unverbindlich · wir melden uns mit einem Festpreis
Worum geht es?
Rechtsform
Unterlagen anhängenZusage der KfW, Schlussrechnungen, Datenblatt, Inbetriebnahmeprotokoll. PDF, JPG oder PNG · zusammen bis 10 MB. Was fehlt, können Sie später per E-Mail nachreichen.

    Unverbindlich: Mit dieser Anfrage beauftragen Sie noch nichts. Wir sehen uns Ihren Fall an und melden uns mit einer Rückmeldung und einem Festpreis. Erst wenn Sie zustimmen, entsteht ein Auftrag.

    Lieber direkt schreiben? info@bza-direkt.de oder 0209 38098370.

    Häufig gestellte Fragen zur gBnD

    Brauche ich die gBnD zwingend?
    Für die Auszahlung ja. Der Verwendungsnachweis lässt sich ohne gültige gBnD-ID nicht einreichen, und ohne Verwendungsnachweis überweist die KfW den Zuschuss nicht.
    Können Sie die gBnD machen, obwohl die gBzA von jemand anderem kam?
    Ja. Der Nachweis ist eine eigene Leistung und nicht an denjenigen gebunden, der die Bestätigung zum Antrag erstellt hat. Wir brauchen dann nur die gBzA-ID und etwas mehr Unterlagen, um den Ausgangszustand nachzuvollziehen.
    Was ist, wenn etwas anders gebaut wurde als geplant?
    Das ist normal und kein Problem, solange die ausgeführte Anlage die technischen Anforderungen weiterhin erfüllt. Abweichungen gehören ausdrücklich in die gBnD — schreiben Sie sie ins Formular, dann prüfen wir, ob die Förderfähigkeit erhalten bleibt. Verschweigen wäre der Fehler.
    Bis wann muss der Nachweis eingereicht sein?
    Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens, längstens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums. Der genaue Stichtag steht in Ihrer Zuschusszusage im KfW-Portal. Wird er versäumt, entfällt der Anspruch auf die Auszahlung.
    Warum wird meine Rechnung nicht akzeptiert?
    Meistens fehlt etwas: der Name des Zuschussempfängers genau wie in der Zusage, die Adresse des Investitionsobjekts oder Rechnungsnummer, -datum und -betrag. Teil- und Abschlagsrechnungen nimmt die KfW ebenfalls nicht — es müssen Schlussrechnungen sein. Handschriftliche Ergänzungen darauf sind unzulässig; lassen Sie die Rechnung lieber neu ausstellen.
    Was kostet die gBnD?
    Das hängt vom Aufwand ab — Zahl der Anlagen, Größe des Gebäudes, Zustand der Unterlagen. Wir nennen Ihnen nach Ihrer Anfrage einen Festpreis, bevor Sie sich entscheiden. Der Festpreis von 150 € gilt nur für die gewerbliche Bestätigung zum Antrag, nicht für den Nachweis.

    Noch am Anfang statt am Ende?

    Wenn das Vorhaben noch nicht beantragt ist, brauchen Sie zuerst die gewerbliche Bestätigung zum Antrag — die gibt es bei uns zum Festpreis von 150 €.

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