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gBzA für 150 Euro erstellen lassen
Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag für Nichtwohngebäude — digital, für 150 € Festpreis. Ein Preis für jede Anlage, egal wie groß das Gebäude. Ohne gBzA-ID nimmt das KfW-Portal Ihren Antrag nicht an.
Für Nichtwohngebäude läuft die Heizungsförderung nicht über den Zuschuss 458, sondern über das Unternehmensprogramm der KfW — den Zuschuss 522. Und der verlangt eben diese eigene Bestätigung.
Wichtig vorab: Den Antrag können Sie erst stellen, wenn Ihnen ein gültiges Angebot über eine förderfähige Anlage vorliegt — mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht. Die gBzA erstellen wir Ihnen auch vorher; sie ist sechs Monate gültig.
- 30 % Zuschuss auf die Anlage
- 150 € für alles
- Für Gewerbe, Vereine und Praxen
- Digital, kein Ortstermin
Was ist die gBzA?
Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag ist das Gegenstück zur BzA — nur eben für Gebäude, die keine Wohngebäude sind: Werkstatt, Büro, Praxis, Lagerhalle, Vereinsheim, Kindergarten. Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen prüft darin, ob Ihre geplante Anlage die technischen Anforderungen der Bundesförderung erfüllt, und beziffert die förderfähigen Kosten. Daraus entsteht die gBzA-ID, die Sie im KfW-Antrag angeben.
Die ID ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss der Antrag bei der KfW gestellt sein — und der Antrag muss vor Vorhabenbeginn raus, also bevor Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag verbindlich abschließen.
Wohngebäude oder Nichtwohngebäude?
Entscheidend ist die überwiegende Nutzung. Ein Haus mit Arztpraxis im Erdgeschoss und zwei Wohnungen darüber bleibt ein Wohngebäude — dann brauchen Sie die normale BzA. Reine Betriebsgebäude, Bürohäuser und Hallen sind Nichtwohngebäude. Wenn Sie unsicher sind: fragen Sie uns, wir ordnen das zu, bevor irgendetwas beantragt wird.
Was der Zuschuss 522 bringt
Anders als bei Wohngebäuden gibt es hier keine Boni — dafür ist die Rechnung einfach: 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, für alle Antragsberechtigten gleich.
Bis zu welchem Betrag gerechnet wird
Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes und wird stufenweise aufgebaut:
Ein Beispiel. Eine Halle mit 600 m² Nettogrundfläche: 28.000 € für die ersten 150 m², dazu 250 m² × 197 € = 49.250 €, dazu 200 m² × 118 € = 23.600 €. Macht 100.850 € förderfähige Kosten. Kostet die Wärmepumpe samt Einbau 90.000 €, liegt sie darunter — 30 % davon sind 27.000 € Zuschuss.
Die Höchstbeträge sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich. Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist das KfW-Merkblatt 522 zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.
Wer einen Antrag stellen kann
- Unternehmen jeder Rechtsform, auch Personengesellschaften.
- Einzelunternehmer, Freiberufler und natürliche Personen mit Nichtwohngebäude.
- Vereine, gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.
Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer samt ihren Einrichtungen und politische Parteien. Kommunen laufen über ein eigenes Programm (Zuschuss 422) — sprechen Sie uns an, das klären wir vorab.
Welche Anlagen gefördert werden
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen — Luft, Erdreich, Wasser oder Abwasser als Quelle.
- Biomasseheizungen, etwa Pellet- oder Hackschnitzelkessel.
- Solarthermische Anlagen.
- Anschluss an ein Wärmenetz oder ein Gebäudenetz.
- Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien.
Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur das Gerät, sondern auch Einbau, Inbetriebnahme und die nötigen Umfeldmaßnahmen — etwa Pufferspeicher, Hydraulik, Elektroanschluss oder der Rückbau der alten Anlage.
So läuft es ab
-
1
Anfrage schicken
Formular unten ausfüllen — Gebäude, Fläche, geplante Anlage. Angebot des Fachunternehmens und Datenblätter können Sie gleich anhängen.
-
2
Prüfung und Rechnung
Wir prüfen Anlage und Kosten gegen die Vorgaben des Zuschusses 522 und schicken Ihnen die Rechnung über 150 €. Sind Angaben unklar, fragen wir vorher nach.
-
3
gBzA-ID erhalten
Nach Zahlungseingang bekommen Sie die gBzA-ID mit der Anleitung für den KfW-Antrag — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Erst beantragen, dann beauftragen
Der KfW-Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Ein Angebot einzuholen ist unschädlich, ein unterschriebener Auftrag dagegen kostet die Förderung. Planungsleistungen dürfen Sie vorher beauftragen.
Ein Preis. Keine Zuschläge.
Wir rechnen nicht nach Anlagentyp ab und nicht nach Quadratmetern. Ob Wärmepumpe, Pelletkessel oder Wärmenetzanschluss, ob 200-m²-Praxis oder 3.000-m²-Halle — es bleibt bei einem Betrag.
pro Förderantrag
- Prüfung der geplanten Anlage auf Förderfähigkeit
- Ermittlung der förderfähigen Kosten nach Nettogrundfläche
- Erstellung der gewerblichen Bestätigung und der gBzA-ID
- Halle, Büro oder Praxis — derselbe Preis
- Schritt-für-Schritt-Anleitung für das KfW-Portal
- Prüfung der Förderbedingung in Ihrem Angebot
Was garantiert nicht dazukommt
Keine Staffelpreise nach Anlagentyp, kein Zuschlag nach Nettogrundfläche, keine Bearbeitungsgebühr. Der Preis gilt für die Leistung — die Erstellung der gBzA samt gBzA-ID.
Nach dem Einbau verlangt die KfW für die Auszahlung noch eine gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD). Das ist eine eigene Leistung zu einem späteren Zeitpunkt. Weil der Aufwand stark vom Einzelfall abhängt, nennen wir dafür keinen Listenpreis: Sie schicken uns eine kurze Anfrage, wir melden uns mit einem Festpreis.
Häufig gestellte Fragen zur gBzA
Woher weiß ich, ob mein Gebäude ein Nichtwohngebäude ist?
Wie lange ist die gBzA-ID gültig?
Gibt es beim Zuschuss 522 auch Boni?
Wann darf ich die Anlage beauftragen?
Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
Können Sie auch den Nachweis nach dem Einbau machen?
Wohngebäude statt Betriebsgebäude?
Für Wohngebäude gilt der Zuschuss 458 mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus — und die normale Bestätigung zum Antrag.