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gBzA für 150 Euro erstellen lassen

Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag für Nichtwohngebäude — digital, für 150 € Festpreis. Ein Preis für jede Anlage, egal wie groß das Gebäude. Ohne gBzA-ID nimmt das KfW-Portal Ihren Antrag nicht an.

Für Nichtwohngebäude läuft die Heizungsförderung nicht über den Zuschuss 458, sondern über das Unternehmensprogramm der KfW — den Zuschuss 522. Und der verlangt eben diese eigene Bestätigung.

Wichtig vorab: Den Antrag können Sie erst stellen, wenn Ihnen ein gültiges Angebot über eine förderfähige Anlage vorliegt — mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die den Vertrag von der Förderzusage abhängig macht. Die gBzA erstellen wir Ihnen auch vorher; sie ist sechs Monate gültig.

  • 30 % Zuschuss auf die Anlage
  • 150 € für alles
  • Für Gewerbe, Vereine und Praxen
  • Digital, kein Ortstermin

Was ist die gBzA?

Die gewerbliche Bestätigung zum Antrag ist das Gegenstück zur BzA — nur eben für Gebäude, die keine Wohngebäude sind: Werkstatt, Büro, Praxis, Lagerhalle, Vereinsheim, Kindergarten. Ein eingetragener Energieeffizienz-Experte oder ein Fachunternehmen prüft darin, ob Ihre geplante Anlage die technischen Anforderungen der Bundesförderung erfüllt, und beziffert die förderfähigen Kosten. Daraus entsteht die gBzA-ID, die Sie im KfW-Antrag angeben.

Die ID ist sechs Monate gültig. Innerhalb dieser Frist muss der Antrag bei der KfW gestellt sein — und der Antrag muss vor Vorhabenbeginn raus, also bevor Sie den Lieferungs- oder Leistungsvertrag verbindlich abschließen.

Wohngebäude oder Nichtwohngebäude?

Entscheidend ist die überwiegende Nutzung. Ein Haus mit Arztpraxis im Erdgeschoss und zwei Wohnungen darüber bleibt ein Wohngebäude — dann brauchen Sie die normale BzA. Reine Betriebsgebäude, Bürohäuser und Hallen sind Nichtwohngebäude. Wenn Sie unsicher sind: fragen Sie uns, wir ordnen das zu, bevor irgendetwas beantragt wird.

Was der Zuschuss 522 bringt

Anders als bei Wohngebäuden gibt es hier keine Boni — dafür ist die Rechnung einfach: 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, für alle Antragsberechtigten gleich.

Zuschussauf die förderfähigen Gesamtkosten des Wärmeerzeugers, einschließlich Einbau und Umfeldmaßnahmen
30 %

Bis zu welchem Betrag gerechnet wird

Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes und wird stufenweise aufgebaut:

Bis 150 m²pauschal, unabhängig von der genauen Fläche
28.000 €
Über 150 bis 400 m²zusätzlich für jeden Quadratmeter in dieser Stufe
+197 €/m²
Über 400 bis 1.000 m²zusätzlich für jeden Quadratmeter in dieser Stufe
+118 €/m²
Über 1.000 m²zusätzlich für jeden weiteren Quadratmeter
+79 €/m²

Ein Beispiel. Eine Halle mit 600 m² Nettogrundfläche: 28.000 € für die ersten 150 m², dazu 250 m² × 197 € = 49.250 €, dazu 200 m² × 118 € = 23.600 €. Macht 100.850 € förderfähige Kosten. Kostet die Wärmepumpe samt Einbau 90.000 €, liegt sie darunter — 30 % davon sind 27.000 € Zuschuss.

Die Höchstbeträge sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich. Stand September 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist das KfW-Merkblatt 522 zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung.

Wer einen Antrag stellen kann

  • Unternehmen jeder Rechtsform, auch Personengesellschaften.
  • Einzelunternehmer, Freiberufler und natürliche Personen mit Nichtwohngebäude.
  • Vereine, gemeinnützige Organisationen und Kirchen.
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer samt ihren Einrichtungen und politische Parteien. Kommunen laufen über ein eigenes Programm (Zuschuss 422) — sprechen Sie uns an, das klären wir vorab.

Welche Anlagen gefördert werden

  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen — Luft, Erdreich, Wasser oder Abwasser als Quelle.
  • Biomasseheizungen, etwa Pellet- oder Hackschnitzelkessel.
  • Solarthermische Anlagen.
  • Anschluss an ein Wärmenetz oder ein Gebäudenetz.
  • Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien.

Zu den förderfähigen Kosten zählen nicht nur das Gerät, sondern auch Einbau, Inbetriebnahme und die nötigen Umfeldmaßnahmen — etwa Pufferspeicher, Hydraulik, Elektroanschluss oder der Rückbau der alten Anlage.

So läuft es ab

  1. 1

    Anfrage schicken

    Formular unten ausfüllen — Gebäude, Fläche, geplante Anlage. Angebot des Fachunternehmens und Datenblätter können Sie gleich anhängen.

  2. 2

    Prüfung und Rechnung

    Wir prüfen Anlage und Kosten gegen die Vorgaben des Zuschusses 522 und schicken Ihnen die Rechnung über 150 €. Sind Angaben unklar, fragen wir vorher nach.

  3. 3

    gBzA-ID erhalten

    Nach Zahlungseingang bekommen Sie die gBzA-ID mit der Anleitung für den KfW-Antrag — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

Erst beantragen, dann beauftragen

Der KfW-Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Ein Angebot einzuholen ist unschädlich, ein unterschriebener Auftrag dagegen kostet die Förderung. Planungsleistungen dürfen Sie vorher beauftragen.

Ein Preis. Keine Zuschläge.

Wir rechnen nicht nach Anlagentyp ab und nicht nach Quadratmetern. Ob Wärmepumpe, Pelletkessel oder Wärmenetzanschluss, ob 200-m²-Praxis oder 3.000-m²-Halle — es bleibt bei einem Betrag.

Festpreis
150 €
inkl. MwSt.
pro Förderantrag
  • Prüfung der geplanten Anlage auf Förderfähigkeit
  • Ermittlung der förderfähigen Kosten nach Nettogrundfläche
  • Erstellung der gewerblichen Bestätigung und der gBzA-ID
  • Halle, Büro oder Praxis — derselbe Preis
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung für das KfW-Portal
  • Prüfung der Förderbedingung in Ihrem Angebot

Was garantiert nicht dazukommt

Keine Staffelpreise nach Anlagentyp, kein Zuschlag nach Nettogrundfläche, keine Bearbeitungsgebühr. Der Preis gilt für die Leistung — die Erstellung der gBzA samt gBzA-ID.

Nach dem Einbau verlangt die KfW für die Auszahlung noch eine gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD). Das ist eine eigene Leistung zu einem späteren Zeitpunkt. Weil der Aufwand stark vom Einzelfall abhängt, nennen wir dafür keinen Listenpreis: Sie schicken uns eine kurze Anfrage, wir melden uns mit einem Festpreis.

gBzA anfragen

150 € Festpreis · Rechnung nach Prüfung

1. Antragstellende Person

Diese Angaben übernimmt die KfW unverändert in die gBzA — bitte so schreiben, wie es im Handelsregister steht.

Worum geht es?
Rechtsform
Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?Wenn ja, rechnet die KfW mit Netto-Beträgen.

2. Investitionsadresse

Die Adresse des Gebäudes, in das die Anlage eingebaut wird — nicht die Rechnungsanschrift der Firma.

3. Das Gebäude

Die Nettogrundfläche nach GEG bestimmt den Höchstbetrag der förderfähigen Kosten. Die KfW fragt sie zweimal ab — einmal für das ganze Gebäude und einmal für den Teil, auf den sich die Maßnahme bezieht.

Ist es ein gemischt genutztes Wohn- und Nichtwohngebäude?Also zum Beispiel Praxis unten, Wohnung oben. Die KfW fragt das ausdrücklich ab.

4. Die geplante Anlage

Falls mehrere Anlagen geplant sind, tragen Sie die wichtigste ein und schreiben Sie die übrigen unten ins Nachrichtenfeld.

Art der Beheizung

Ist Ihre Wärmepumpe gelistet? Gefördert wird nur, was in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen des BAFA steht. Hersteller und Typbezeichnung stehen im Angebot Ihres Heizungsbauers:
Liste der förderfähigen Wärmepumpen beim BAFA öffnen

Typ der Wärmequelle
Nutzt die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel?Zum Beispiel Propan R290. Die KfW fragt das in der gBzA gesondert ab.
Ist eine Fachplanung oder Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten geplant?Diese Kosten sind zusätzlich förderfähig und gehören in dieselbe gBzA.
Läuft das Vorhaben über eine Contracting-Vereinbarung?Also über einen Dienstleister, der die Anlage betreibt und Wärme liefert.

5. Erklärung und Unterlagen

Unterlagen anhängenAngebot des Fachunternehmens, Datenblatt der Anlage, Flächenaufstellung oder Grundrisse. PDF, JPG oder PNG · zusammen bis 10 MB.

    Wie es weitergeht: Sie bestätigen zuerst die E-Mail, die wir Ihnen schicken. Danach prüfen wir Ihr Vorhaben und stellen die Rechnung über 150 €. Sobald sie bezahlt ist, erhalten Sie die gBzA-ID mit der Anleitung — in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

    Lieber direkt schreiben? info@bza-direkt.de oder 0209 38098370.

    Häufig gestellte Fragen zur gBzA

    Woher weiß ich, ob mein Gebäude ein Nichtwohngebäude ist?
    Entscheidend ist die überwiegende Nutzung der Fläche. Überwiegt das Wohnen, ist es ein Wohngebäude — dann gilt der Zuschuss 458 und Sie brauchen die normale BzA. Reine Büro-, Betriebs- und Hallengebäude sind Nichtwohngebäude. Bei gemischter Nutzung schauen wir uns die Flächenaufteilung an, bevor irgendetwas beantragt wird.
    Wie lange ist die gBzA-ID gültig?
    Sechs Monate. In dieser Zeit muss der Antrag bei der KfW gestellt sein. Läuft die Frist ab, brauchen Sie eine neue Bestätigung.
    Gibt es beim Zuschuss 522 auch Boni?
    Nein. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es nur bei Wohngebäuden für selbstnutzende Eigentümer. Im Unternehmensprogramm bleibt es bei 30 % — dafür gelten großzügigere Höchstbeträge, die mit der Nettogrundfläche steigen.
    Wann darf ich die Anlage beauftragen?
    Erst nachdem der Antrag bei der KfW gestellt ist. Als Vorhabenbeginn zählt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Angebote einholen dürfen Sie jederzeit, Planungsleistungen ebenfalls. Ein zu früh unterschriebener Auftrag kostet die komplette Förderung.
    Wie lange habe ich Zeit für die Umsetzung?
    36 Monate ab der Zusage der KfW. Den Nachweis über die Durchführung reichen Sie spätestens sechs Monate nach Abschluss des Vorhabens ein, längstens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
    Können Sie auch den Nachweis nach dem Einbau machen?
    Ja. Der heißt Bestätigung nach Durchführung und ist eine eigene Leistung mit eigener Rechnung. Sie finden ihn auf unserer BnD-Seite — melden Sie sich, wenn die Anlage läuft.

    Wohngebäude statt Betriebsgebäude?

    Für Wohngebäude gilt der Zuschuss 458 mit Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus — und die normale Bestätigung zum Antrag.

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